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Freitag, 02 September 2022 10:24

Wohnungsrückgabe: Was müssen Mieter tun ?

Grundsätzlich kommt es auf die mietvertraglichen Vereinbarungen an. Fallen keine Schönheitsreparaturen an, reicht es, wenn der Mieter die Wohnung besenrein zurückgibt. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem Grundsatzurteil deutlich gemacht, was der Begriff besenrein bedeutet: „Die Verpflichtung zur ‚besenreinen‘ Rückgabe der Mietsache beschränkt sich auf die Beseitigung grober Verschmutzungen“, heißt es im Leitsatz des Urteils (Az.: VIII ZR 124/05). Demnach muss der Mieter lediglich grobe Verschmutzungen wie etwa Spinnenweben oder Essensreste entfernen.

 

Nachfolgend einige praxisrelevanten Urteile:

Auszug: Müssen die Fenster geputzt werden?

Mieter müssen beim Auszug die Wohnung nicht komplett reinigen – demnach müssen sie in der Regel auch keine Fenster putzen. Anderes gilt nur dann, wenn beispielsweise Klebereste von Aufklebern vorhanden sind – diese müssen entfernt werden.

Muss der Boden gewienert werden?

Mieter müssen beim Auszug nicht den Boden sorgfältig wienern und bohnern. Es reicht, die leeren Räume einmal kurz durchzufegen, um grobe Verschmutzungen zu beseitigen.

Müssen Teppichböden gereinigt werden?

Dasselbe gilt für Teppichböden. Staubsaugen genügt, sofern keine Essensreste oder sonstiger grober Dreck vorhanden sind oder der Mietvertrag eine wirksame Klausel zur Grundreinigung mit geeigneten Reinigungsmitteln enthält (BGH Az.: XII ZR 15/07).

Müssen Dübellöcher verschlossen werden?

Dübellöcher dürfen bleiben, sofern es sich um eine für Wandbefestigungen notwendige Anzahl handelt (BGH VIII ZR 10/92).

Muss der Mieter den Balkon von Unkraut befreien?

Unkraut darf auf dem Balkon bleiben, der Mieter muss es nicht entfernen (AG Schleiden Az.: 2 C 258/99).

Wie sauber muss eine gestellte Einbauküche übergeben werden?

Auch bei der Einbauküche reicht es aus, diese kurz für der Wohnungsübergabe abzufegen und grobe Kalkablagerungen zu entfernen. Es müssen nicht mal Kühlschrank oder Gefriertruhe abgetaut werden. Gammelnde Lebensmittelreste müssen allerdings aus dem Kühlschrank genommen werden.

Wie sauber muss das Bad übergeben werden?

Muss die Wohnung lediglich besenrein übergeben werden, reicht es auch im Bad, nur die groben Verschmutzungen zu entfernen. Kalkablagerungen zählen meist zu den groben Verschmutzungen und müssen beseitigt werden.

Müssen Nikotinrückstände beseitigt werden?

Ein streitrelevantes Thema ist auch immer wieder das Rauchen in der Mietwohnung. Rauchen gehört laut BGH-Rechtsprechung (Az.: VIII ZR 124/05) zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache. Was Raucher bei ihrem Auszug erledigen müssen, hängt aber davon ab, ob es eine wirksame Renovierungsklausel im Mietvertrag gibt: Ist die Klausel vorhanden und wirksam, muss der Mieter rauchvergilbte Wände neu streichen.

Ist sie unwirksam, kann er seine Rauchspuren lassen und muss nichts erledigen – weder Wände streichen noch Fenster oder Böden putzen. Dann gilt: Einfach besenrein übergeben. Ausnahme: Exzessives Rauchen kann zu einem Schadensersatzanspruch des Vermieters führen. Das tritt in der Regel jedoch erst dann ein, wenn die Rauchspuren nicht mehr durch Malerarbeiten beseitigt werden können (BGH Az.: VIII ZR 37/07).

Laut Bürgerlichem Gesetzbuch (§ 535) ist der Vermieter verpflichtet, dem Mieter die Wohnung zu einem vertragsgemäßen Gebrauch zu überlassen. Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache, hat der Mieter nicht zu vertreten (§ 538). Daraus folgt: Weil Rauchen nach ständiger BGH-Rechtsprechung zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache gehört, kann es formularvertraglich nicht verboten werden, denn der Mieter ist grundsätzlich berechtigt, seine Mietwohnung vertragsgemäß zu benutzen. Eine individuelle Nichtraucher-Vertragsabsprache kann unter Umständen aber wirksam sein.

Quellen: eigene Recherche, Immowelt, Foto: © supernam / 123RF

Freitag, 05 August 2022 10:29

Vom Ferienhaus zum „Second Home“

Viele die jetzt aus den Sommerferien zurückkehren haben es schon bemerkt: Wohnen, Arbeiten und Urlaub verschmelzen zunehmend. Wurde das erste Zuhause durch die Pandemie zum dauerhaften Home-Office, werden Ferienimmobilien jetzt immer mehr zum „zweiten Zuhause“. Wohnen, Arbeiten und Urlaub wachsen immer stärker zusammenwachsen.

Das Homeoffice und mobiles Arbeiten an Orten und zu Zeiten der Wahl der Mitarbeiter kann auch aus der Ferienimmobilie umgesetzt werden. Laut Kathrin Lange von Sotheby´s International Realty Ostsee sind aus klimatischen Gründen Zweitwohnsitze ohne Vermietungscharakter in Strand- bzw. Küstenregionen an der gesamten östlichen Ostseeküste besonders stark nachgefragt. Begehrt sind Immobilien mit viel Platz, hohen Nachhaltigkeitsstandards, guter technischer Ausstattung, Wellness-Angeboten und in Naturlagen, damit die Urlaubsimmobilie auch als Home-Office gut nutzbar sind.

Die Nord- und Ostsee punktet bei Kapitalanlegern und Zeitwohnungsinteressenten mit der guten Erreichbarkeit und attraktiven Lage. Die Käufer nutzen Ferienimmobilien als langfristiges Anlageobjekt zum Schutz vor Inflation. Dies gilt ebenso für ausländische Zweitwohnsitze in Urlaubsregionen.

Quellen: eigene Recherche, assCompact, Foto: © mitchelfoto / 123RF

Der jährliche Architektentag NRW hatte dieses Jahr 4 Gebäude in Wuppertal im Angebot. Wir haben uns für Sie das teilnehmende Gebäude in Dönberg angeschaut.

Die evangelische Kirchengemeinde Dönberg hatte als Bauherr den Wunsch an das Wuppertaler Architekturbüro INSA4 herangetragen, das betagte Gemeindezentrum in ein modernes, barrierefreies Haus für das Quartier Dönberg zu sanieren und um einen Wintergarten zu erweitern. Herausgekommen ist ein durchgängig barrierefreies „Quartierhaus“ mit einer sorgfältigen und ansprechenden Sanierung des Bestandsgebäudes und einem architektonisch gelungenem Anbau. Durch die Umbauten im Inneren ist ein Veranstaltungsraum für unterschiedlichste Veranstaltungen nebst modernen Nebenräumen entstanden. Und durch die in Cortenstahl großflächig gestaltete Pfostenriegelfassade sind im Anbau lichtdurchflutete Räume mit Blick in die Gemeinde entstanden.

Wir finden, das von den Architekten Isabelle und Arndt Rosenkaymer mit Beteiligung von Lisa Pößl und Kevin Hinz entstanden „Quartierhaus“ hat Ihren Besuch verdient.

Quellen: eigene Recherche, Architekten Tag 2022 in NRW

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Der Wettbewerb solar decathlon wird erstmalig auch in Europa ausgetragen und Wuppertal – die Stadt, die mit Circular Valley ebenfalls weltweit führend ist - hat den Zuschlag bekommen. Der Solar Decathlon Europe 21/22 ist der weltweit größte universitäre Zehnkampf für nachhaltiges Bauen und Wohnen in der Stadt. Gerade unseren Städten kommt zukünftig eine Schlüsselrolle beim Klimawandel zu, denn schon 2050 werden laut Prognosen der UNO 68 Prozent der Weltbevölkerung in städtischen Gebieten leben. Unser heutiger Umgang mit Energie, Rohstoffen und Fläche entscheidet darüber, wie wir, unsere Kinder und unsere Enkel in zehn, dreißig oder fünfzig Jahren leben werden. 

Nutzen Sie den kostenfreien Besuch des Wettbewerbs und verpassen Sie nicht die einmalige Chance, sich schon heute die Lösungen für die Städte der Zukunft anzusehen. 

Öffnungszeiten: 16.06. bis 19.06. und 22.06. bis 26.06., jeweils 10:00 – 22:00 Uhr

 

Weitere Information über den solar decathlon europe finden Sie unter: https://sde21.eu/de/sde21/why-sde21

Weitere Information über Circular Valley finden Sie unter: https://circular-valley.org/

Kostenfreies Ticket buchen unter: https://www.eventbrite.de/e/solar-decathlon-europe-2122-registrierung-341805759227

Quellen: eigene Recherche, solar decathlon europe 21-22

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Dienstag, 17 Mai 2022 18:22

10. Schwebebahn-Lauf

Am 19.06.2022 startet der 10.Schwebebahn-Lauf.

Mehr Infos unter schwebebahn-lauf.de

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