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Artikel nach Datum gefiltert: August 2020

Freitag, 14 August 2020 15:47

Mieterselbstauskunft muss richtig sein !

Versäumt der Mietinteressent in seiner Mieterselbstauskunft die ganze Wahrheit über seine Vermögensverhältnisse offen zu legen, muss er mit Konsequenzen rechnen. Genau das bekam nun eine Wohnungsmieter in Niedersachsen zu spüren. Denn er hatte zu Mietbeginn angegeben, keine Schulden zu haben. Nun aber war ein Insolvenzverfahren gegen ihn eröffnet worden und dies veranlasste den Vermieter dem Mieter fristlos zu kündigen. Obwohl der Mieter seine Mieten immer pünktlich gezahlt hatte.

Das Amtsgericht als auch das Landgericht Lüneburg bestätigten die fristlose Kündigung wegen der verschwiegenen Schulden. Denn der Mieter habe den Vermieter über seine wahren Vermögensverhältnisse getäuscht und damit ein wesentliches und berechtigtes Interesse des Vermieters an einem solventen Vertragspartner verletzt. Somit stehe einem Vermieter der Anspruch auf Räumung und Herausgabe der Wohnung zu. Der Umstand, dass die Miete bislang immer pünktlich gezahlt wurde, bleibt unberücksichtigt. Vielmehr gehe es um das erschütterte Vertrauensverhältnis, das sich nicht wiederherstellen lässt. Zusätzlich besteht eine erhöhte Gefahr, dass die Mieten zukünftig wegen der Insolvenz ausbleiben könnten. Vom Vermieter dürfe nicht verlangt werden, erst abzuwarten, dass ihm ein Schaden entsteht. Um genau dem vorzubeugen, fordern Vermieter im Vorhinein die Mieterselbstauskunft ein und dürfen auf ordnungsgemäße Angaben vertrauen.

Das Landgericht stellte darüber hinaus auch klar, dass die Frage nach den Vermögensverhältnissen der Mietinteressenten immer zulässig sei. Egal wie hoch die verlangte Miete ist. Denn wenn bei einem Privatvermieter die monatlichen Mieteinnahmen wegfallen, könne dies dazu führen, dass er seine eigenen Darlehensverbindlichkeiten nicht mehr erfüllen kann und somit selber in wirtschaftliche Schwierigkeiten gerate. Landgericht Lüneburg, Beschluss vom 13.06.2019 - 6 S 1/19)

Quelle: Eigene Recherche, Foto wohnträume

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